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Der Gemeinsame Arbeitsausschuss der Doktorandinnen- und Doktorandenkonvente

 

Aufgaben und Ziele des gemeinsamen Arbeitsausschusses:

Die Doktorandinnen- und Doktorandenkonvente der Fakultäten können laut Rahmenpromotionsordnung einen gemeinsamen Arbeitsausschuss bilden, dessen Aufgabe die Beratung von Angelegenheiten ist, die die Doktorandinnen und Doktoranden unabhängig von ihrer Fakultätszugehörigkeit betreffen und sprechen Empfehlungen an die Organe der Universität aus. Eine Übersicht der Konvente und ihrer Sprecher*innen finden sich hier.

Entwürfe von Promotionsordnungen werden dem gemeinsamen Arbeitsausschuss  zur Stellungnahme vorgelegt. Durch die drei Vertreter*innen der Statusgruppe im Senat fließen die Positionen und Interessen der Doktorand*innen nun auch direkt in die Arbeit des Senates ein. Auf Fakultätsebene sind die Doktorand*innen auch in Promotionsausschüssen und Fakultätsräten, sowie Prüfungskommissionen vertreten.

 

Das Sprecher*innen Team des Gemeinsamen Ausschuss:


Tobias und Patrik stellen sich hier vor.

 

Gremien in die der GAA Vertreter*innen entsendet:

Senate_2021-22

  • Senat: Die Doktorand*innen in Senat und Senatskommissionen (siehe Bild)
  • PhD Konvente
  • Fakultätsräte
  • Promotionsausschüsse
  • Weitere Gremien
    • FRIAS Steuerungsgremium
    • Landesgraduiertenförderung
    • Raumausschuss
    • HISinOne Projektbeirat
    • IGA Reisekostenstipendium
    • Ethikkommission

 

Wichtige Links auf einen Blick:

 

Historische Entwicklung und rechtlicher Rahmen:

 

Mit der Änderung der Rahmenpromotionsordnung im Senat am 27.01.2016 fiel der Startschuss für den Gemeinsamen Arbeitsausschuss der Doktorandinnen- und Doktorandenkonvente der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Arbeitsausschusses wurde am 17.03.2016 in seiner konstituierenden Sitzung verabschiedet.

Vorausgegangen ist die Bildung der zehn dezentralen Doktorandinnen- und Doktorandenkonvente. Alle zur Promotion angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden einer Fakultät bilden einen Konvent. Jeder Konvent entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Gemeinsamen Arbeitsausschuss. Von mehreren Fakultäten gemeinsam gebildete Doktorandinnen- und Doktorandenkonvente entsenden pro Fakultät eine Vertreterin oder einen Vertreter.

Durch das im Frühjahr 2014 geänderte Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg wurde eine Vertretung der Doktorandinnen und Doktoranden vorgesehen und in der Rahmenpromotionsordnung der Universität Freiburg rechtlich verankert. Die Rahmenpromotionsordnung sieht dabei die Bildung von Doktorandinnen- und Doktorandenkonventen auf Fakultätsebene vor und ermöglicht die Bildung des Gemeinsamen Arbeitsausschusses der Doktorandinnen- und Doktorandenkonvente.